Grunderwerbsteuer bei Share Deals: Die Reform
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Einleitung
Die Reform der Grunderwerbsteuer bei Share Deals hat die Rahmenbedingungen für Immobilientransaktionen via Kapitalgesellschaften grundlegend verändert. Die 90%-Grenze ist nun das Maß aller Dinge.
Hintergrund
Share Deals waren lange Zeit ein beliebtes Instrument, um Grunderwerbsteuer zu vermeiden. Durch den Kauf von Anteilen an einer grundstückshaltenden Gesellschaft statt des Grundstücks selbst konnte die Steuerbelastung unter bestimmten Voraussetzungen umgangen werden.
Die Neuregelung
Der Gesetzgeber hat die Schwellenwerte drastisch gesenkt. Wird eine Beteiligung von mindestens 90% an einer grundstückshaltenden Gesellschaft innerhalb von 10 Jahren auf neue Gesellschafter übertragen, fällt Grunderwerbsteuer an. Dies gilt auch für Personengesellschaften.
Implikationen für die Holding
Für bestehende Holding-Strukturen und geplante Umstrukturierungen bedeutet dies erhöhte Vorsicht. Die Überwachung der 10-Jahres-Fristen ist essenziell geworden. "Co-Investment"-Modelle, bei denen ein Ankerinvestor unter 90% bleibt, erfordern nun eine langfristigere Bindung des Minderheitsgesellschafters.

Verfasst von
Dr. Christopher Hahn, LL.M.
Rechtsanwalt