Strategie 10. Februar 2024 5 Min. Lesezeit
Photovoltaik auf Mietshäusern
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Das Risiko: Gewerbliche Infektion
Die Installation von PV-Anlagen auf Mietshäusern ist ökologisch sinnvoll und ökonomisch attraktiv. Steuerlich lauern jedoch Fallstricke, insbesondere die Gefahr der Gewerbesteuerpflicht für die gesamten Mieteinnahmen. Erzielt eine vermögensverwaltende Personengesellschaft (z.B. GbR oder KG) auch nur geringfügige gewerbliche Einnahmen (z.B. durch Stromeinspeisung), können die gesamten Mieteinnahmen der Gewerbesteuer unterworfen werden ("Abfärbetheorie").
Lösungsansätze
- Bagatellgrenze: Einnahmen aus Stromerzeugung sind unschädlich, wenn sie nicht mehr als 3% der Nettokaltmiete ausmachen.
- Auslagerung: Betrieb der PV-Anlage durch eine Schwestergesellschaft oder die private Hand der Gesellschafter.
- Steuerbefreiung: Für kleine Anlagen (bis 30 kWp pro Einheit, max. 100 kWp pro Steuerpflichtigem) wurde eine Ertragsteuerbefreiung eingeführt, die viele Probleme löst.
Empfehlung
Wir empfehlen dringend eine Prüfung der aktuellen Struktur vor Inbetriebnahme der Anlage, um den Status der privaten Vermögensverwaltung nicht zu gefährden.

Verfasst von
Sascha Matussek
Steuerberater