Wachstumschancengesetz: Neue Abschreibungsmöglichkeiten
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Einleitung
Der Bundesrat hat am Freitag dem Wachstumschancengesetz zugestimmt. Damit ist der Weg frei für die Einführung einer degressiven Abschreibung für Wohngebäude. Doch was bedeutet das konkret für Investoren?
Die neue degressive AfA
Für Neubauten, die Wohnzwecken dienen, wird eine degressive Abschreibung in Höhe von 5 Prozent eingeführt. Diese gilt rückwirkend für Projekte, deren Baubeginn zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 liegt.
Im Gegensatz zur linearen Abschreibung (derzeit 3 %), bei der die Anschaffungs- und Herstellungskosten gleichmäßig über die Nutzungsdauer verteilt werden, ermöglicht die degressive AfA in den ersten Jahren deutlich höhere steuerliche Abzüge. Dies verbessert die Liquidität in der kritischen Anfangsphase einer Investition erheblich.
Kombination mit Sonder-AfA
Besonders interessant wird es durch die Kombinationsmöglichkeit mit der Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau (§ 7b EStG). Sofern die Baukostenobergrenzen (5.200 Euro/qm) eingehalten werden, können Investoren in den ersten Jahren extrem hohe Abschreibungsvolumina generieren.
Handlungsempfehlung
Prüfen Sie bestehende Bauvorhaben auf den Stichtag des Baubeginns. Bei geplanten Projekten sollte die Kalkulation unter Berücksichtigung der neuen Abschreibungsmöglichkeiten aktualisiert werden. Gerne unterstützen wir Sie bei der Szenario-Rechnung.

Verfasst von
Sascha Matussek
Steuerberater